Allgemeine Geschäftsbedingungen
Katharina Enns Photography
Katharina Enns
Bleichstraße 110
55130 Mainz
Deutschland
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Katharina Enns Photography, nachfolgend „Fotografin“, und ihren Kunden über fotografische Dienstleistungen und damit verbundene Produkte.
Hierzu gehören insbesondere:
Hochzeitsfotografie
Portraitfotografie
Lovestory-Shootings
Familien- und Kinderfotografie
Schwangerschafts- und Babybauch-Shootings
fotografische Produkte
Fotobox-Angebote
Passepartout- bzw. Fotobox-Produkte
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
Eine Anfrage des Kunden stellt zunächst eine unverbindliche Anfrage dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Fotografin die Buchung ausdrücklich bestätigt oder beide Parteien einen entsprechenden Vertrag bzw. eine Auftragsbestätigung vereinbaren.
Der konkrete Leistungsumfang, Termin und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
3. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer bzw. unter Berücksichtigung der für die Fotografin geltenden steuerlichen Regelungen.
Zusätzliche Leistungen, Produkte, Fahrtkosten oder nachträglich gewünschte Leistungen können gesondert berechnet werden, sofern dies vorher vereinbart wird.
4. Zahlung
Die Zahlungsbedingungen werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart.
Sofern eine Anzahlung, Reservierungsgebühr oder Teilzahlung vereinbart wurde, ist diese zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Die Fotografin ist berechtigt, die Übergabe von Bildern oder Produkten bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5. Terminreservierung
Mit einer verbindlichen Buchung wird der vereinbarte Termin für den Kunden reserviert.
Eine Terminverschiebung oder Absage durch den Kunden soll so früh wie möglich mitgeteilt werden.
Bei Hochzeiten und anderen exklusiv reservierten Terminen kann aufgrund der langfristigen Terminbindung eine individuelle Storno- bzw. Ausfallregelung vereinbart werden.
6. Absage durch den Kunden
Bei einer Absage durch den Kunden gelten die individuell vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, sofern gesetzlich zulässig.
7. Hochzeitsreportagen
Bei Hochzeitsreportagen wird der konkrete Leistungsumfang individuell vereinbart.
Die Fotografin bemüht sich, wichtige Programmpunkte und besondere Wünsche des Brautpaares zu berücksichtigen.
Die Fotografin kann jedoch nicht garantieren, dass jede gewünschte Aufnahme entsteht.
Dies gilt insbesondere bei:
kurzfristigen Änderungen des Tagesablaufs
Verspätungen
eingeschränkten Lichtverhältnissen
eingeschränkten räumlichen Bedingungen
Behinderungen durch Gäste oder andere Dienstleister
unvorhersehbaren Ereignissen
Die Fotografin ist bemüht, wichtige Momente bestmöglich festzuhalten.
8. Wetter bei Outdoor-Shootings
Bei Outdoor-Shootings kann das Wetter die Durchführung beeinflussen.
Bei ungeeigneten Wetterbedingungen kann nach Absprache ein Ersatztermin vereinbart oder das Shooting angepasst werden.
Bei einer Hochzeit stellt schlechtes Wetter grundsätzlich keinen Mangel der vereinbarten fotografischen Leistung dar, sofern die Fotografin die vereinbarte Leistung erbringen kann.
9. Krankheit oder Verhinderung der Fotografin
Sollte die Fotografin aufgrund von Krankheit oder anderer nicht zu vertretender Umstände einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, informiert sie den Kunden so früh wie möglich.
Bei Hochzeiten bemüht sich die Fotografin, eine geeignete Ersatzfotografin bzw. einen geeigneten Ersatzfotografen zu organisieren.
Kann kein zumutbarer Ersatz gefunden werden und kann die vereinbarte Leistung deshalb nicht erbracht werden, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Auswahl und Bearbeitung der Fotografien
Die Fotografin wählt die Bilder grundsätzlich nach ihrem eigenen fotografischen und gestalterischen Stil aus.
Soweit im jeweiligen Angebot vorgesehen, kann der Kunde eine Auswahl der zu bearbeitenden Bilder treffen.
Die vereinbarte Anzahl bzw. der vereinbarte Umfang der bearbeiteten Bilder ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Eine Herausgabe unbearbeiteter RAW-Dateien ist nicht Bestandteil des Vertrags, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Bildbearbeitung erfolgt im Stil der Fotografin.
Nachträglich gewünschte umfangreiche Änderungen oder zusätzliche Bearbeitungen können gesondert berechnet werden.
11. Lieferzeit
Die voraussichtliche Bearbeitungs- und Lieferzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
Als Orientierung können bei normalen Shootings etwa 7–14 Tage und bei Hochzeiten mehrere Wochen vereinbart werden.
In der Hochsaison kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Verbindliche Fristen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
12. Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an den von der Fotografin erstellten Fotografien verbleibt bei der Fotografin.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die Bilder zur privaten Nutzung überlassen.
Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Das Urheberrecht selbst wird nicht übertragen.
13. Nutzung in sozialen Netzwerken durch Kunden
Der Kunde darf die ihm zur privaten Nutzung überlassenen Bilder im vereinbarten Umfang in sozialen Netzwerken veröffentlichen.
Eine Verlinkung bzw. Namensnennung der Fotografin wird bei Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken begrüßt, soweit dies technisch möglich ist.
Eine wesentliche Veränderung der Fotografien, insbesondere starke Filter oder Bearbeitungen, die den fotografischen Stil erheblich verändern, ist ohne Zustimmung der Fotografin nicht gestattet, soweit dies von den eingeräumten Nutzungsrechten nicht umfasst ist.
14. Veröffentlichung durch die Fotografin
Die Fotografin darf Fotografien, auf denen Kunden oder andere Personen erkennbar abgebildet sind, nur veröffentlichen, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung oder eine andere rechtliche Grundlage besteht.
Die Zustimmung zur Veröffentlichung kann insbesondere für folgende Zwecke erteilt werden:
eigene Website
Portfolio
Instagram und andere soziale Netzwerke
Werbung
Printmaterialien
Wettbewerbe und Veröffentlichungen im Bereich Fotografie
Die Zustimmung zur Veröffentlichung sollte unabhängig von der eigentlichen Buchung geregelt werden.
Eine nicht erteilte Zustimmung zur Veröffentlichung hat keinen Einfluss auf die Durchführung des gebuchten Shootings.
15. Fotobox und zusätzliche Produkte
Für die Vermietung bzw. Bereitstellung einer Fotobox sowie für zusätzliche fotografische Produkte können ergänzende individuelle Vereinbarungen gelten.
Dazu gehören insbesondere Vereinbarungen über:
Mietdauer
Abholung bzw. Lieferung
Rückgabe
Beschädigung
Verlust
Reinigung
technische Störungen
Zubehör
Die jeweils vereinbarten Bedingungen gehen bei Widersprüchen diesen AGB vor.
16. Fotobücher, Abzüge und sonstige Produkte
Individuell angefertigte Fotobücher, Abzüge, Leinwände, Passepartout-Boxen und vergleichbare Produkte werden entsprechend der individuellen Bestellung hergestellt.
Bei individuell nach Kundenwunsch angefertigten Produkten kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
17. Haftung
Die Haftung der Fotografin richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere von der Fotografin nicht zu vertretende Umstände entstehen, haftet die Fotografin nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden an persönlichen Gegenständen des Kunden während eines Shootings gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
18. Archivierung der Bilder
Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die fertigen Bilder dauerhaft zu archivieren.
Der Kunde ist nach Übergabe der Bilder selbst für eine angemessene Sicherung und Datensicherung verantwortlich.
Eine freiwillige Archivierung durch die Fotografin stellt keine dauerhafte Garantie für die Verfügbarkeit der Dateien dar.
19. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.
20. Verbraucherrechte
Soweit ein Kunde Verbraucher ist, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen, soweit ein solches gesetzlich besteht.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026